Energieausweis

Typenschein des Hauses

Sie benötigen einen Energieausweis? Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Betriebsgebäude.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument in dem verschiedene Energiekennzahlen eines Gebäudes dokumentiert sind. Er ist mit dem Typenschein für ein Auto vergleichbar.
Was beim Auto der Treibstoffverbrauch pro 100 Kilometer ist, ist beim Haus der Energiebedarf pro Quadratmeter beheizter Fläche.
Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch und die Gesamteffizienz des Bauwerks.

Wie funktioniert der Energieausweis?

  • Der Ausweis wird in sieben Wärmeschutzklassen unterteilt (A - G). So hat beispielsweise ein Objekt der Kategorie G den fünffachen Wärmebedarf als ein Objekt der Kategorie A.
  • Hohe Heizkosten belasten nicht nur die Geldbörse, sie wirken sich auch negativ auf den Verkaufswert oder die Miete eines Hauses oder einer Wohnung aus.
  • In der Berechnung werden Klimadaten des Standortes und die Ausrichtung des Gebäudes ebenso berücksichtigt, wie die Geometrie des Gebäudes, die verwendeten Materialien und die Haustechnik. Energiegewinne und –Verluste werden berechnet und der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt.
    Eine wichtige Kennzahl in dem Energieausweis ist der Heizwärmebedarf pro Quadratmeter und Jahr (HWB), der in Inseraten für Vermietung und Verkauf von Objekten anzugeben ist. Der  ebenfalls in Inseraten anzuführende  "Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor" (fGEE) stellt einen Vergleichswert mit einem Referenzgebäude dar.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist verpflichtend vorgeschrieben bei:

  • Neubauten
  • Änderung von Bauten, die mehr als 50% der Geschossfläche des Baues betreffen (Auf- und Zubauten)
  • Wohnbauförderung des Landes
  • Umweltförderung des Bundes (Thermische Gebäudesanierung)
  • Verkauf und Vermietung von Wohnbauten (lt. Energieausweisvorlagegesetz EAVG, seit 1.12.2012)

Was ist das Energieausweisvorlagegesetz?

Seit 01. Dezember 2012 ist die Vorlage des Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter eines Gebäudes oder einer Wohnung gesetzlich vorgeschrieben (Energieausweisvorlagegesetz- EAVG).
Der Energieausweis darf höchstens 10 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Energieausweis?

  • Grundbuchsauszug (Grundstücksdaten)
  • Pläne des Gebäudes (aktueller Gebäudezustand, evt. inklusive erfolgter Sanierungsmaßnahmen)

 

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